Dabei handelt es sich um Übersetzungen, die von staatlich geprüften bzw. öffentlich bestellten/beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Im Falle von Spanien ist das Ministerio de Asuntos Exteriores [Außenministerium] für die Abnahme der Prüfung und die Erteilung des Titels zuständig.
Die förmliche Beglaubigung ist insbesondere bei juristischen Texten, die bei einer Behörde oder einem Gericht vorzulegen sind, erforderlich.
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für zahlreiche Bereiche und Sprachkombinationen an.